Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat sich in einem bedeutsamen Urteil gegen Netzsperren für Pornoseiten positioniert. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt hatte Eilverfügungen erwirkt, um Zugriffssperren auf Pornhub und YouPorn durchzusetzen. Dies sollte den Zugang für Minderjährige zu Pornokonten erschweren und dem deutschen Jugendschutzstandard entsprechen.
Das Gericht hat diese Massnahmen vorerst gestoppt und macht damit auf einen fundamentalen Konflikt aufmerksam: Deutsche Alleingänge beim Internetblock verstosse gegen europäisches Recht. Konkret liegt hier ein Konflikt mit dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union vor. Der DSA regelt, wie Plattformen mit rechtswidrigem oder scädlichem Inhalt umgehen müssen, räumt aber Plattformen erhebliche Flexibilität ein und zentralisiert die Regulierungskompetenz auf europäischer Ebene.
Die Logik des Gerichts ist klar: Wenn Deutschland eigenmächtig Internetsperren verhängt, unter deren einzelne Websites betroffen sind, unterläuft dies europäische Governance-Strukturen. Dies könnte auch ein Präzedenzfall mit Konsequenzen für andere nationale Regulierungsversuche sein. Die EU hat langfristiges Interesse daran, dass Mitgliedstaaten nicht fragmentiert vorgehen, sondern sich auf europäische Standards einigen.
Für die Medienanstalt ist dies ein Rückschlag: Der Wunsch nach striktem Jugendschutz im Netz ist legitim, aber die technischen und rechtlichen Instrumente dafür müssen mit EU-Vorgaben kompatibel sein. Künftig wird eine koordinierte, europäische Regelung nötig sein, anstatt national zu blocken.
Für Schweizer Unternehmen und ISPs ist diese Gerichtsentscheidung insofern relevant, als sie zeigt, wie europäische Gerichte digitale Governance-Fragen entscheiden. Falls solche Sperren wieder versucht werden, könnte dies Auswirkungen auf grenzüberschreitende Dienste haben. Auch für Small- und Medium-Sized Businesses mit europäischen Kunden ist es wichtig zu verstehen, dass nationale Regulierungsversuche zunehmend an europäische Rechtsgrenzen stoppen.
